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   BFH, 19.08.2002 - XI B 79/99   

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https://dejure.org/2002,15253
BFH, 19.08.2002 - XI B 79/99 (https://dejure.org/2002,15253)
BFH, Entscheidung vom 19.08.2002 - XI B 79/99 (https://dejure.org/2002,15253)
BFH, Entscheidung vom 19. August 2002 - XI B 79/99 (https://dejure.org/2002,15253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Gehör - Überraschungsentscheidung - Überraschende Urteilsbegründung - Prozentsatz - Besteuerung - Berechnung

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 96 Abs. 2
    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.12.1993 - X R 67/92

    Die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe

    Auszug aus BFH, 19.08.2002 - XI B 79/99
    Denn das Gericht ist nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669, m.w.N.).
  • BFH, 12.08.1999 - XI R 27/98

    Jahr

    Auszug aus BFH, 19.08.2002 - XI B 79/99
    Eine überraschende Urteilsbegründung, die zur Verletzung rechtlichen Gehörs i.S. des § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) führt, liegt nur dann vor, wenn das FG sein Urteil auf einen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verlauf des Verwaltungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens überhaupt nicht angesprochen worden ist, so dass die Beteiligten sich dazu nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch keine Veranlassung hatten, sich zu äußern (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. August 1999 XI R 27/98, BFH/NV 2000, 537).
  • BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 19.08.2002 - XI B 79/99
    Es brauchte deshalb mit den Beteiligten weder zu erörtern, welche Schlussfolgerungen es aus vorhandenen Unterlagen ziehen wird, noch auf welche Aussagen es sich bei seiner Überzeugungsbildung zu stützen gedenkt; beides wäre auf eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung bzw. des Urteils hinausgelaufen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124).
  • BFH, 23.04.1998 - VII B 282/97

    Voraussetzungen der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unvorhersehbare

    Auszug aus BFH, 19.08.2002 - XI B 79/99
    Insoweit handelt es sich um die Rüge eines materiellen Rechtsfehlers und nicht um die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers (vgl. BFH-Beschluss vom 23. April 1998 VII B 282/97, BFH/NV 1998, 1492).
  • BFH, 08.01.2003 - I B 22/02

    NZB; rechtliches Gehör

    Andererseits ist das FG jedoch nicht allgemein verpflichtet, den Beteiligten vorab mitzuteilen oder anzudeuten, auf welche Umstände und Überlegungen es seine Entscheidung voraussichtlich stützen wird (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235; vom 19. August 2002 XI B 79/99, BFH/NV 2002, 1608, m.w.N.).
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